Der Mensch im Beziehungsgefüge
Der Mensch ist vom Grunde her auf Beziehung und Gemeinschaft ausgerichtet.
Die Griechen nannten ihn ein Zoon politikon (griech. ζῷον πολιτικόν).
Sein Bestreben zu lieben und geliebt zu werden eröffnet ihm die Möglichkeit, mit dem von ihm geliebten Menschen eine gemeinsame Zukunft gestalten zu können.
Um dieses Ziel dauerhaft und geordnet erreichen zu können, bedarf es selbstverständlich auch im sakramentalen Bereich eines rechtlichen Rahmens und den sich daraus ergebenden Schutz, der in der Instituion der Ehe grundgelegt ist.
Nur so können sich die Partner einander – aber auch ihre Kinder annehmen – und in all jene Lebenssituationen bestehen, die auch in schwierigen Zeiten, auf sie zukommen könnten. Solchermaßen lassen sich Leid und Not gemeinsam bis ins hohe Alter und bei Krankheit bestärkt ertragen.
Dennoch wissen wir alle, dass der Wunsch nach Beständigkeit oftmals nicht erfüllbar ist und Partnerschaften zu Fall kommen.
Obwohl die Kirche den Wunsch nach einer zweiten Chance, nämlich nach einer zweiten Eheschließung aus theologischen Gründen ohne weiteres nachgeben kann, können sich dennoch Perspektiven eröffnen, die im Rahmen eines sogenannten Eheannullierungsverfahrens geprüft werden können.
In der Grundkonzeption der Ehe findet sich nicht nur der biologische Zweck, wie die Zeugung von Nachkommenschaft, sondern werden vielmehr psychologische (etwa die geistig-seelische und erotische Erlebnis- und Ergänzungsfähigkeit) und gesellschaftliche Aspekte gemeinsam erlebbar.
Jesus Christus hat die Ehe für uns zum Sakrament und zum Zeichen der Nähe Gottes erhoben.
Nachdem die Ehe ein von Gott gewollter Bund zwischen Mann und Frau ist, entspricht dies dem Abbild und der Vergegenwärtigung des Bundes Jesu Christi mit seiner Kirche.
Trotzdem entsteht nach einer gescheiterten Ehe oftmals der Wunsch wieder, einen neuen Anfang zu setzen und in eine neue Beziehung einzugehen.
Hierfür bietet das Kirchenrecht einige Hilfsinstrumente an.
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