Worum geht es?
Die Rechtssprechung der kirchlichen Gerichte behandelt einen völlig getrennten Rechtskreis in Bezug auf die staatliche Rechtsordnung.
Das heißt: zivile Scheidung und evtl. kirchliche Annullierung einer Ehe sind zwei voneinander unabhängige Gegenstände, die grundsätzlich als isolierte Parallelsysteme zu betrachten sind.
Deshalb können u.a. folgende Verfahren in Ehesachen vor den Kirchengerichten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des „Codex Iuris Canonici“ (kurz: CIC) bzw. für Angehörige katholischer Ostkirchen nach den Regelungen des „Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium“ (kurz: CCEO) auf Ihre Gültigkeit überprüft werden:
- Verfahren zur Nichtigerklärung der Ehe
- Verfahren zur Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug
- Verfahren zur Auflösung der Ehe von Ungetauften
- Verfahren zur Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens
Wenn Sie beabsichtigen, ein Verfahren zur Eheannullierung oder einen Auflösungsprozess bei einem diözesanen Gericht (in Österreich oder Ausland) zu führen, steht Ihnen der Anwalt für ein persönliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.